Plagiat – Was ist zulässig und was nicht?

Ein Plagiat ist i.d.R. Diebstahl geistigen Eigentums anderer/fremder Personen. Zum Beispiel mache ich mich schuldig, wenn ich mich als Autor bzw. Autorin eines Textes oder einer Textstelle in einer von mir selbst eingereichten Arbeit ausgebe, die aber von anderen AutorInnen stammt. In diesem Fall gebe ich fremde Argumentationen, Ergebnisse, Gedanken etc. als meine eigenen aus und „stehle“ sie damit den anderen Personen.

Konsequenzen für z.B. Studierende bei Prüfungsleistungen (Hausarbeit etc.) oder Abschlussarbeiten sind mindestens sehr schlechte Noten  (i.d.R. „nicht bestanden“) wenn nicht sogar Exmatrikulation oder sogar Bußgelder.

Plagiate sind also absolut kein Kavaliersdelikt und prominente Fälle zeigen, dass sie den Verantwortlichen auch Jahre später noch zugeordnet werden können.