Erschließung
Die Nutzung von Archivgut ist nur möglich, wenn für den Forschenden gewährt ist, dass er das Gesuchte unter der Fülle von Archivgut auch auffindet. Archivalien bestehen dazu häufig nicht nur aus einem Dokument, sondern aus einer Mehrzahl von Stücken, die zu einem bestimmten Zweck zusammengefügt wurden. Der Zweck dieser Zusammenstellungen kann nur erkannt werden, wenn man den „Produzenten“ der Archivalien kennt.
In Archiven haben sich daher im Laufe der Zeit bestimmte Standards entwickelt, nach denen die einzelnen Archivalien „verzeichnet“, d.h. nach denen bestimmte Angaben in den Findmitteln aufgenommen werden. Mindestangaben sind neben einer eindeutigen Kennung des Stückes („Signatur“) die Herkunft („Provenienz“) des Stückes, der Titel und die zeitliche Erstreckung („Laufzeit“).
Foto: Ulf Preuß