Stundenplan im ersten Semester
Ein möglicher Stundenplan für das erste Semester im Studiengang Soziale Arbeit.
Das erste Semester ist das einzige Semester, in dem der Stundenplan weitgehend festgelegt ist. Ab dem zweiten Semester bestehen hinsichtlich der Inhalte und Zeiten immer größere Wahlmöglichkeiten. Gewählt werden kann im ersten Semester die Werkstatt, die einen wesentlichen Teil des Studiums im ersten und zweiten Semester ausmacht und damit auch die Angebote zur Gesprächsführung und zur Sozialforschung. Darüber werden Vorlesungen und begleitende Tutorien zur Sozialen Arbeit, zur Psychologie und Soziologie und zu rechtlichen Grundlagen angeboten.
Damit kommen Sie im ersten Semester auf 24 Veranstaltungsstunden. Zudem gehört es zum Studieren, Inhalte selbstständig vor- und nachzuarbeiten und sich diese dadurch anzueignen. Das bedeutet beispielsweise, dass regelmäßig Texte bzw. Literatur zu lesen oder bestimmte Arbeitsaufträge umzusetzen sind. Für dieses selbstständige Vor- und Nacharbeiten kommen weitere Stunden hinzu. Dieses selbstständige Studieren ist sowohl für den eigenen Erkenntnisgewinn als auch für das Bestehen der Prüfungen, wie z. B. Klausuren, Referate, Hausarbeiten oder Präsentationen, in den einzelnen Fachgebieten erforderlich.
Für Studierende, die nicht im Umfange eines Vollzeitstudiums studieren können, weil sie Eltern sind oder parallel zum Studium arbeiten, besteht die Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudium, das mit einer Verlängerung des Studiums einhergeht.
In dieser Grundlagenvorlesung werden die Studierenden mit zentralen Begriffen der Disziplin (Wissenschaft) und Profession (Praxis) der Sozialen Arbeit vertraut gemacht. Ausgehend von der Frage „Was ist eigentlich Soziale Arbeit?“ soll aus unterschiedlichen Perspektiven das Praxis- und Wissenschaftsfeld dieser in der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenkenden Profession betrachtet werden. So erfahren die Studierenden Grundlegendes über die Geschichte und Aktualität sozialarbeiterischer Handlungsfelder, über Theorien, Methoden und Organisationen.
In dieser Einführungsveranstaltung setzen sich die Studierenden mit den rechtlichen Grundlagen für Soziale Arbeit auseinander. Dazu zählen u.a. der Unterschied zwischen Recht und Moral. Des Weiteren beschäftigen sich die Studierenden mit dem geschriebenen Recht, lernen unterschiedliche Rechtsquellen (EU, GG, Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht) kennen, diskutieren neueste Entscheidungen der Gerichte und nehmen auch zu aktuell politisch-rechtlichen Tagesereignissen Stellung.
Begleitend zur Vorlesung Grundlagen Sozialer Arbeit wird ein Tutorium angeboten, in dem die Gelegenheit besteht, mit Studierenden aus älteren Semestern die Inhalte dieser Vorlesung zu wiederholen undzu vertiefen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Im ersten und zweiten Semester absolvieren alle Studierenden eine „Werkstatt“. An einem Tag in der Woche verfolgen die Studierenden in kleinen Gruppen erste Forschungsfragen zu Zielgruppen Sozialer Arbeit (z. b. zu migrantischen Lebenswelten), zu belastenden Lebenslagen (z. B. Gewalt in der Familie) oder auch zu Arbeitsfeldern in der Sozialen Arbeit (z. B. zum Jugendamt). Dieser Prozess wird durch Lehrende und TutorerInnen begleitet und unterstützt.
In den Werkstätten kommt den Studierenden eine sehr eigenständige Rolle zu. Alle Werkstattergebnisse werden feierlich und hochschulöffentlich präsentiert. Ein Beispiel für einer Ergebnispräsentation finden Sie hier →
Die Vorlesung „Empirische Sozialforschung“ vermittelt Schlüsselkompetenzen des wissenschaftlichen und forschenden Arbeitens. Themen sind der Umgang mit Literatur, das Referieren wissenschaftlicher Inhalte, das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit sowie quantitative und qualitative Forschungsmethoden (Fragebogenerhebungen, Interviewstudien und Feldforschung).
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie eine Gesellschaft, in der so viele unterschiedliche Einzelinteressen, Wert- und Normvorstellungen aufeinander treffen, überhaupt als „gesellschaftliches Ganzes“ funktionieren kann?
Die Vorlesung wird einen ersten, ausgewählten Überblick über soziologische Grundbegriffe, Theorien und Fragestellungen vermitteln. Ziel ist es – vor allem auch mit dem Blick auf die Soziale Arbeit – in soziologisches Denken einzuführen, soziologische Begriffe kennen, verstehen und anwenden zu lernen.
Das Seminar bietet zur Berufsorientierung in der Sozialen Arbeit, Basiswissen über Organisationen und Träger. Weiterhin findet eine Auseinandersetzung mit der Motivation der Studierenden zum Studium statt. Studierende erhalten die Möglichkeit verschiedene Arbeits-felder der sozialen Arbeit kennen zu lernen.
Begleitend zur Vorlesung Einführung in die Soziologie wird ein Tutorium angeboten, in dem die Gelegenheit besteht, mit Studierenden aus älteren Semestern die Inhalte dieser Vorlesung zu wiederholen undzu vertiefen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Gegenstand der Lehrveranstaltung werden die historische Entwicklung zum heutigen SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) sein, der Standort des Rechtsgebiets im Sozialsystem und im Jugendrecht sowie das Verhältnis zum Familienrecht. Fallbezogene Schwerpunkte werden auf die Hilfen zur Erziehung und die anderen Jugendhilfeleistungen gelegt.
Anhand unterschiedlicher Theorien zur menschlichen Entwicklung und Entwicklung der Persönlichkeit werden die damit einhergehenden Menschenbilder und Grundannahmen dieser Theorien dargestellt und verglichen. Fragen werden behandelt wie: Was ist die menschliche Natur? Ist die Entwicklung qualitativ oder quantitativ? Welchen Anteil haben Vererbung und Umwelt? Wie entstehen verschiedene Bindungsstile und welche Folgen haben sie. Wie verhält es sich mit der Moral- und Aggressionsentwicklung? Warum helfen wir Menschen u.a.?
Begleitend zur Vorlesung Einführung in die Psychologie wird ein Tutorium angeboten, in dem die Gelegenheit besteht, mit Studierenden aus älteren Semestern die Inhalte dieser Vorlesung zu wiederholen undzu vertiefen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Begleitend zu den Rechtsvorlesungen wird ein Tutorium angeboten, in dem die Gelegenheit besteht, mit Studierenden aus älteren Semestern die Inhalte dieser Vorlesung zu wiederholen undzu vertiefen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Gesprächsführung ist eine zentrale Kompetenz in den Handlungsfeldern Sozialer Arbeit. Eine gelingende Kommunikation zwischen BeraterIn und AdressatIn der Sozialen Arbeit dient als Grundlage für konstruktive Hilfeprozesse und erfolgreiches berufliches Handeln.
Im Seminar „Gesprächsführung und Beratung“ sollen die Grundlagen für das beratende Handeln im Kontext der
Sozialen Arbeit vermittelt werden. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die praktische Aneignung und Anwendung sowie die Übung in Rollenspielen und Trainingssettings. Zudem wird den TeilnehmerInnen die Möglichkeit der videogestützten Reflexion des eigenen Beratens gegeben.