Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP)
Einer der wichtigsten Forschungsförderer in Deutschland, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), hat zur selbstbezeichneten „Selbstkontrolle“ und „Selbstverpflichtung“ in der Wissenschaft eine Sammlung von Redlichkeitsempfehlungen in Form von Leitlinien zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ formuliert (vgl. https://zenodo.org/records/14281892):
Bei Leitlinie 17 („Archivierung“) steht dort geschrieben:
„Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt.“
Ein Gedankenspiel dazu: Das Untersuchungspapier „Entwicklung der Haushaltseinkommen in den Jahren 2015 bis 2016 in Deutschland“ bei einer großen informationswissenschaftlichen Einrichtung stellt Forschungsergebnisse einer großen Haushaltsumfrage dar. Außer dem Familieneinkommen enthält sie weitere Parameter (wie z.B. Wohnungsgröße, Anzahl Urlaubsreisen, Anzahl Kinder etc.). Sind die folgenden Daten im Rahmen einer Veröffentlichung des Forschungspapiers 10 Jahre lang aufzubewahren?