gute wissenschaftliche Praxis

Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP)

Einer der wichtigsten Forschungs­förderer in Deutsch­land, die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), hat zur selbst­bezeich­neten „Selbst­kontrolle“ und „Selbst­verpflichtung“ in der Wissen­schaft eine Sammlung von Redlichkeits­empfehlungen in Form von Leit­linien zur „Sicherung guter wissen­schaftlicher Praxis“ formuliert (vgl. https://zenodo.org/records/14281892):

DOI

Bei Leitlinie 17 („Archivierung“) steht dort geschrieben:

„Wenn wissen­schaftliche Erkennt­nisse öffent­lich zugäng­lich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungs­daten (in der Regel Roh­daten) – ab­hängig vom je­weiligen Fach­gebiet – in der Regel für einen Zeit­raum von zehn Jahren zu­gäng­lich und nach­voll­ziehbar in der Ein­richtung, wo sie ent­standen sind, oder in standort­über­greifenden Reposi­torien auf­bewahrt.“

Ein Gedanken­spiel dazu: Das Untersuchungs­papier „Ent­wicklung der Haushalts­einkommen in den Jahren 2015 bis 2016 in Deutsch­land“ bei einer großen informations­wissen­schaftlichen Ein­richtung stellt Forschungs­ergebnisse einer großen Haushalts­umfrage dar. Außer dem Familien­einkommen ent­hält sie weitere Para­meter (wie z.B. Wohnungs­größe, Anzahl Urlaubs­reisen, Anzahl Kinder etc.). Sind die folgenden Daten im Rahmen einer Ver­öffent­lichung des Forschungs­papiers 10 Jahre lang auf­zu­be­wahren?


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