Überlieferungsbildung und Benutzung von Archivalien
In diesem Studienbereich setzen Sie sich mit den Kriterien für die Überlieferungsbildung sowie mit den zielgruppen- und bestandsspezifischen Anforderungen an den Archivbetrieb auseinander.

Archive sind Orte der Erinnerung – mit den Dokumenten in Archiven (Archivalien) kann die Vergangenheit nachvollzogen, analysiert und für die Zukunft studiert werden. Sie wachsen beständig an, da immer wieder Dokumente mit historischem oder rechtlichem Wert ins Archiv übernommen werden. Archivarinnen und Archivare betreiben somit „Überlieferungsbildung“: Sie wählen aus der immensen Menge an einzigartigen Unterlagen – z.B. Akten, Datenbankdaten, Webseiten, Fotos, Filmen, Briefen – den Teil aus, der als kulturelles Erbe oder zur Sicherung von rechtlichen Belangen archivwürdig ist.
Erst die Möglichkeit der Nutzung von Archivalien gibt dem Archiv seinen Sinn – zumeist gibt es in Archiven Lesesäle. Doch auch der Online-Zugriff auf digitalisierte und digitale Archivalien verbreitet sich immer mehr. Wissenschaftliches Personal, in der Historik und Genealogie beheimatete Fachleute, Journalistinnen und Journalisten, Schulkinder, Studierende und historisch interessierte Menschen nutzen Archive. Archivarinnen und Archivare schaffen günstige Bedingungen für die Benutzung, berücksichtigen aber auch gleichzeitig rechtliche Grenzen, die z.B. durch das Archivrecht, den Datenschutz oder das Urheberrecht gesetzt werden.