Überlieferung

Überlieferungs­bildung und Benutzung von Archivalien

In diesem Studienbereich setzen Sie sich mit den Kriterien für die Überlieferungs­bildung sowie mit den zielgruppen- und bestands­spezifischen Anforderungen an den Archivbetrieb auseinander.

Archive sind Orte der Erinnerung – mit den Dokumenten in Archiven (Archivalien) kann die Vergangen­heit nachvollzogen, analysiert und für die Zukunft studiert werden. Sie wachsen beständig an, da immer wieder Dokumente mit historischem oder rechtlichem Wert ins Archiv über­nommen werden. Archivar­innen und Archivare betreiben somit „Überlieferungs­bildung“: Sie wählen aus der immensen Menge an einzigartigen Unter­lagen – z.B. Akten, Daten­bankdaten, Web­seiten, Fotos, Filmen, Briefen – den Teil aus, der als kulturelles Erbe oder zur Sicherung von recht­lichen Belangen archiv­würdig ist.

Erst die Möglich­keit der Nutzung von Archivalien gibt dem Archiv seinen Sinn – zumeist gibt es in Archiven Lese­säle. Doch auch der Online-Zugriff auf digitalisierte und digitale Archivalien verbreitet sich immer mehr. Wissen­schaftliches Personal, in der Historik und Genealogie beheimatete Fach­leute, Journalist­innen und Journalisten, Schul­kinder, Studierende und historisch interessierte Menschen nutzen Archive. Archivar­innen und Archivare schaffen günstige Bedingungen für die Benutzung, berück­sichtigen aber auch gleich­zeitig rechtliche Grenzen, die z.B. durch das Archiv­recht, den Daten­schutz oder das Urheber­recht gesetzt werden.